Der Weltspartag naht und vielleicht ist das eine gute Erinnerung, demnächst einen Termin bei der Bank zu vereinbaren! Denn auch dieses Jahr können Selbständige wieder durch Investition in bestimmte Wertpapiere den sogenannten Gewinnfreibetrag geltend machen (sofern nicht ohnehin ausreichend andere Investitionen getätigt wurden, um den Freibetrag bestmöglich zu nutzen).
Der Gewinnfreibetrag wirkt wie eine zusätzliche Ausgabe und kann bis zu einem Ausmaß von 13% des Gewinns geltend gemacht werden, sofern dieser Betrag mit Investitionen gedeckt ist. Als Investitionen dafür gelten „körperliche“ (also zB keine Software) Anschaffungen ins Betriebsvermögen mit einer Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren und bestimmte Wertpapiere. Sie dürfen nicht gebraucht angeschafft werden; für KfZ kann ebenfalls kein Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden. Welche konkreten Wertpapiere für diese Steuerbegünstigung geeignet sind, darüber weiß in der Regel die Hausbank sehr gut Bescheid.
Bis zu einem Gewinn von € 30.000,00 sind im Übrigen keine Investitionen erforderlich. Dieser sogenannte „Grundfreibetrag“ kann bei der Steuerberechnung automatisch berücksichtigt werden. Wird der Gewinn mittels Basispauschalierung (6% oder 12% der Einnahmen) ermittelt, so steht nur ein Grundfreibetrag und kein zusätzlicher Gewinnfreibetrag zu.
Ich empfehle, in den nächsten Wochen eine Gewinnhochrechnung für das laufende Jahr anzustellen, um jenen Betrag zu ermitteln, der dieses Jahr noch sinnvoll investiert werden sollte und dann gegebenenfalls rechtzeitig einen Termin bei der Bank zu vereinbaren!